Verhinderungs­pflege im Kreis Heinsberg.

Auch wer pflegt, braucht mal frei. Wir übernehmen, wenn Sie Urlaub brauchen, krank sind oder einfach ein paar Stunden für sich, in allen zehn Kommunen im Kreis. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse, wir rechnen direkt ab.

02451 9949453Mo–Fr 8–16 Uhr
Dafür ist diese Seite da
  • Zwei Wochen Urlaub

    Sie fahren weg, Ihre Mutter bleibt zuhause. Wir übernehmen die Pflege in der Zeit, zu den gewohnten Uhrzeiten.

  • Selbst krank

    Grippe, OP, Reha: Sie fallen aus, die Pflege darf nicht ausfallen. Wir springen ein, auch kurzfristig.

  • Jede Woche ein Nachmittag

    Stundenweise Entlastung, damit Sie regelmäßig Luft holen. Bezahlt über den Entlastungsbetrag.

  • Sitz Geilenkirchen, 10 Kommunen
  • Zugelassen bei allen Kassen
  • Intensivpflege (§ 132l SGB V)
  • 24/7 für Versorgte

Was wir übernehmen und wie

Wer zahlt?

Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag zahlt die Pflegekasse. Wir rechnen direkt ab, Sie bekommen keine Rechnung. Reicht das Budget nicht, sagen wir Ihnen das vorher und nennen den Preis für zusätzliche Stunden.

Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson ausfällt

Die Pflegekasse zahlt Ersatzpflege, wenn Sie als pflegende Angehörige verhindert sind: Urlaub, Krankheit, Termine, Erholung. Voraussetzung ist Pflegegrad 2 oder höher. Wir übernehmen stundenweise, tageweise oder am Stück und rechnen direkt mit der Kasse ab. Wie viel Budget noch offen ist, rechnen wir mit Ihnen aus.

Entlastungsbetrag

Jeden Monat, ab Pflegegrad 1

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Damit bezahlen Sie bei uns Betreuung, Begleitung und Hilfe im Haushalt. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an, wir sagen Ihnen, was noch da ist.

So sieht ein Einsatz aus

Vertraute Abläufe, nicht unsere

Wir übernehmen die Pflege so, wie Sie sie machen: gleiche Uhrzeiten, gleiche Reihenfolge, gleiche Gewohnheiten. Vorher gehen wir alles mit Ihnen durch, damit niemand etwas erklären muss, wenn Sie weg sind.

Drei Schritte, dann wissen Sie, wie es weitergeht.

Rückruf am nächsten Werktag bis 10 Uhr. Das erste Gespräch verpflichtet Sie zu nichts.

  1. Sie sagen, wann

    Zeitraum, Uhrzeiten, was täglich zu tun ist. Telefonisch oder im Formular.

  2. Wir klären das Budget

    Pflegegrad, bisher genutzte Leistungen, was die Kasse übernimmt. Antrag bereiten wir vor.

  3. Die Vertretung kommt

    Vorher lernen Sie die Pflegekraft kennen. Am ersten Tag läuft alles wie gewohnt.

Nicole Jaber, Pflegedienstleitung bei IPA Pflegedienst
Nicole JaberPflegedienstleitung

Plant die Vertretung und geht vorher alle Gewohnheiten mit Ihnen durch.

Ein Name, der bleibt.

Sie sprechen von der ersten Anfrage an mit derselben Person. Sitz Geilenkirchen, wir fahren alle zehn Kommunen im Kreis Heinsberg an.

Orte mit eigener Seite sind verlinkt. Bei den anderen öffnet sich die Anfrage mit vorbelegtem Ort.

Kurz gefragt

Ihre Frage ist nicht dabei? Ein Anruf ist meistens der schnellste Weg.

02451 9949453Mo–Fr 8–16 Uhr
Wie kurzfristig können Sie einspringen?

Rufen Sie an, wir sagen Ihnen am Telefon, ab wann es geht. Für geplanten Urlaub reicht eine Anfrage ein paar Wochen vorher.

Muss ich die Verhinderungspflege selbst beantragen?

Den Antrag bei der Pflegekasse bereiten wir mit Ihnen vor und rechnen direkt ab. Sie unterschreiben, den Rest machen wir.

Geht Verhinderungspflege auch stundenweise?

Ja. Ein Nachmittag pro Woche, ein ganzer Tag, zwei Wochen am Stück. Alles drei ist möglich.

Was ist der Unterschied zum Entlastungsbetrag?

Verhinderungspflege ersetzt Sie als Pflegeperson, wenn Sie ausfallen, ab Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Betrag ab Pflegegrad 1 für Betreuung und Haushalt. Beides lässt sich kombinieren, wir rechnen es für Sie durch.

Kommt immer dieselbe Person?

Wir planen feste Pflegekräfte ein und stellen sie Ihnen vorher vor. Fällt jemand aus, sagen wir Bescheid, wer stattdessen kommt.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Drei kurze Schritte, Pflicht sind nur Name und Telefonnummer. Oder Sie rufen an.

IPA Pflegedienst · Von-Humboldt-Straße 106 · 52511 Geilenkirchen · für alle 10 Kommunen im Kreis Heinsberg
02451 9949453Mo–Fr 8–16 Uhr