Pflegeberatung im Kreis Heinsberg

Pflegeberatung im Kreis Heinsberg. Sie müssen das nicht alles allein durchstehen.

Pflegegrad, Anträge, welche Leistungen zustehen — wenn plötzlich jemand Hilfe braucht, ist das viel auf einmal. Wir sortieren das mit Ihnen in einem Gespräch und kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause.

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Nicole Jaber, Pflegedienstleitung bei IPA Pflegedienst in Geilenkirchen Nicole Jaber · Pflegedienstleitung
Sie beziehen bereits Pflegegeld? Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI — Pflichttermin bei Pflegegrad 2 bis 5.
Wann Pflegeberatung hilft

Pflegeberatung für Angehörige: drei Situationen, in denen die meisten anrufen.

Pflege beginnt selten geplant. Vielleicht erkennen Sie Ihre Lage hier wieder — in jedem Fall klären wir im ersten Gespräch, was als Nächstes sinnvoll ist.

Situation 01

Nach dem Krankenhaus geht es nicht mehr allein

Die Entlassung steht an, aber zuhause fehlt die Unterstützung. Oft muss es schnell gehen und niemand weiß, welche Leistungen überhaupt infrage kommen.

Wir klären: Was ist sofort möglich, auch ohne Pflegegrad?
Situation 02

Die Selbstständigkeit lässt langsam nach

Waschen, Anziehen oder Medikamente werden schwieriger. Es ist kein Notfall — aber Sie merken, dass es so nicht weitergeht.

Wir klären: Welcher Pflegegrad ist realistisch und was bringt er?
Situation 03

Die Pflege durch Angehörige wird zu viel

Sie pflegen selbst und kommen an Ihre Grenzen. Beruf, eigene Familie und Pflege lassen sich nicht mehr vereinbaren.

Wir klären: Welche Entlastung steht Ihnen zu?
Unsicher, ob Ihre Situation dazugehört?

Rufen Sie an und schildern Sie kurz, worum es geht. Das Gespräch verpflichtet zu nichts.

02451 9949453

Zwei Arten von Pflegeberatung im Kreis Heinsberg

Beratung nach § 7a SGB XI Für alle, die Orientierung brauchen

Unabhängig vom Pflegegrad. Hier geht es um die Fragen am Anfang: Was steht uns zu, wie beantragen wir den Pflegegrad, wie organisieren wir die Versorgung zuhause? Diese Beratung bieten wir telefonisch und als Hausbesuch an.

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI Für Pflegegeld-Bezieher mit Pflichttermin

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, ruft diesen Besuch halbjährlich ab. Er dient der Qualitätssicherung und wird gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen. Termin direkt buchen →

Diese Themen klären wir in der Pflegeberatung

  • PflegegradWelcher ist realistisch, wie wird er beantragt, was bringt die Begutachtung?
  • Leistungen der PflegekassePflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung — was passt zu Ihrer Situation?
  • Entlastung für AngehörigeVerhinderungspflege und Entlastungsleistungen, damit Sie selbst nicht ausbrennen.
  • Versorgung zuhauseWelche Hilfen im Alltag sinnvoll sind — von Grundpflege bis außerklinischer Intensivpflege.
  • Hilfsmittel & WohnumfeldPflegebett, Badumbau, Notruf — und wer die Kosten übernimmt.
  • Nach dem KrankenhausWie der Übergang nach Hause ohne Versorgungslücke gelingt.
Der Weg zum Pflegegrad

Pflegegrad beantragen im Kreis Heinsberg: vier Schritte bis zur Bewilligung.

01

Antrag stellen

Der Antrag geht an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person und kann formlos per Telefon oder Schreiben erfolgen. Das Datum des Anrufs zählt — Leistungen werden ab Antragstellung gewährt.

02

Begutachtung vorbereiten

Der Medizinische Dienst meldet sich für einen Hausbesuch. Führen Sie bis dahin ein Pflegetagebuch: Wobei wird geholfen, wie lange dauert es, wie oft am Tag?

03

Termin mit dem Gutachter

Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Bereichen. Wichtig: Schildern Sie einen normalen schlechten Tag, nicht den besten. Eine vertraute Person sollte dabei sein.

04

Bescheid und Versorgung

Nach dem Bescheid stehen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination zur Wahl. Jetzt wird die konkrete Versorgung geplant — hier unterstützen wir Sie.

Sie müssen das nicht allein durchdenken.

Wir sagen Ihnen vorab, worauf es bei der Begutachtung ankommt, und übernehmen auf Wunsch die Versorgung, sobald der Bescheid da ist. Sobald Pflegegeld fließt, steht halbjährlich der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI an — auch den übernehmen wir, Sie müssen sich später nicht neu umsehen.

Fragen? 02451 9949453 →
Beratungsbesuch § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer braucht den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 — und wie oft?

Pflegegrad 1

Freiwillige Beratung möglich

Menschen mit Pflegegrad 1 können halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in der eigenen Häuslichkeit abrufen, wenn sie dies wünschen.

Keine Pflicht
Pflegesachleistungen

Beratung freiwillig nutzbar

Wer Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes bezieht, kann ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Freiwillig möglich
So läuft der Beratungsbesuch ab

Beratungsbesuch zuhause: vom Termin bis zum Nachweis.

01

Termin auswählen

Sie wählen online einen passenden Termin oder vereinbaren ihn telefonisch mit IPA.

02

Adresse & Pflegegrad

Wir benötigen die wichtigsten Angaben zur pflegebedürftigen Person und zum Wohnort im Kreis Heinsberg.

03

Beratung zuhause

Eine Pflegefachkraft besucht Sie in der eigenen Häuslichkeit und bespricht die aktuelle Pflegesituation.

04

Nachweis

Der Beratungseinsatz wird dokumentiert und nach den geltenden Vorgaben weitergegeben.

Pflegeberatung im Kreis Heinsberg

Pflegeberatung in Geilenkirchen, Heinsberg, Erkelenz und im ganzen Kreis.

IPA hat seinen Sitz in Geilenkirchen. Pflegeberatung und Beratungsbesuche führen wir im gesamten Kreis Heinsberg bei Ihnen zuhause durch — den Termin stimmen wir nach Wohnort ab.

Ein Ansprechpartner für den Kreis.

Der Kreis Heinsberg umfasst zehn Städte und Gemeinden. Für die Beratung ist der Wohnort entscheidend: Die Pflegefachkraft kommt zu Ihnen in die eigene Häuslichkeit — ob für das erste Gespräch oder den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3.

Sie wohnen außerhalb Geilenkirchens? Fragen Sie Ihren Termin einfach mit Wohnort an.

Beratung im Wohnort anfragen →
Nicole Jaber, Pflegedienstleitung bei IPA Pflegedienst Pflegedienstleitung
Ihre Ansprechpartnerin

Ihre Pflegeberaterin im Kreis Heinsberg.

Nicole Jaber ist Pflegedienstleitung bei IPA und verantwortet pflegerische Qualität und Versorgungsplanung. Sie kennt die Fragen, die Angehörige am Anfang haben — und die Punkte, die beim Beratungsbesuch zählen. Beides besprechen Sie mit ihr ohne Zeitdruck und ohne Prüfungssituation.

Nicole Jaber Pflegedienstleitung · IPA Pflegedienst
Beratungseinsatz buchen

Jetzt Termin nach § 37 Abs. 3 SGB XI sichern.

Wählen Sie Ihren Wunschtermin online. Teilen Sie uns Pflegegrad, Wohnort und Ihre Kontaktdaten mit — wir melden uns, falls für die Terminplanung noch Angaben fehlen.

Kreis Heinsberg Beratung zuhause Pflegegrad 1–5

Rufen Sie uns an. Im Gespräch klären wir, welche Unterstützung im Alltag nötig ist, ob ein Pflegegrad vorliegt oder beantragt werden sollte und welche Leistungen für Ihre Situation infrage kommen. Wenn es passt, kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Der Antrag läuft über die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person und kann formlos per Telefon oder Schreiben gestellt werden. Danach meldet sich der Medizinische Dienst zur Begutachtung. Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gewährt, es lohnt sich also, früh anzurufen.

Nein. Gerade vor der Begutachtung ist ein Gespräch sinnvoll, weil viele Angehörige nicht wissen, welche Beobachtungen für die Einstufung wichtig sind.

Grundpflege wie Körperpflege, Ankleiden und Mobilität, Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, hauswirtschaftliche Hilfe sowie Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen. Welche Bausteine sinnvoll sind, hängt von Pflegegrad und Alltag ab.

Das erste Gespräch und die Beratung zu Pflegegrad und Leistungen sind für Sie ohne Rechnung — sie gehören zu unserem Angebot als Pflegedienst. Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet; Privatversicherte reichen die Rechnung bei ihrer Pflegeversicherung ein.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen einmal pro Kalenderhalbjahr eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.

Nein. Seit 2026 gilt auch für Pflegegrad 4 und 5 grundsätzlich nur noch ein verpflichtender Beratungseinsatz pro Halbjahr. Auf Wunsch kann die Beratung weiterhin vierteljährlich genutzt werden.

Wird der verpflichtende Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen. Deshalb lohnt es sich, den Termin rechtzeitig vor Ende des Halbjahres zu vereinbaren.

Für den Beratungseinsatz fällt eine Vergütung an. Bei gesetzlich Versicherten rechnen wir sie direkt mit der Pflegekasse ab. Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte erhalten von uns eine Rechnung, die sie bei ihrer privaten Pflegeversicherung beziehungsweise Beihilfestelle einreichen.

Bis einschließlich 31. März 2027 kann auf Wunsch jede zweite Beratung als Videokonferenz stattfinden. Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit erfolgen.

Ja. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können halbjährlich einmal freiwillig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

Ja. Der Beratungseinsatz findet bei Ihnen zuhause statt – in Geilenkirchen und im gesamten Kreis Heinsberg. Ab dem zweiten Termin ist auf Wunsch auch eine Beratung per Video möglich.

Anfragen sind möglich aus Geilenkirchen, Heinsberg, Erkelenz, Hückelhoven, Übach-Palenberg, Wegberg, Wassenberg, Gangelt, Selfkant und Waldfeucht.

Sie können den Termin über die Online-Buchung auf dieser Seite auswählen oder IPA unter 02451 9949453 anrufen.

Pflegeberatung im Kreis Heinsberg

Pflegeberatung anfragen — wir melden uns noch heute.

Ob Sie unsicher sind, wo Sie bei einem neuen Pflegefall anfangen sollen, oder wissen möchten, wann Ihr nächster Beratungsbesuch ansteht — rufen Sie uns einfach an.

Jetzt anrufen 02451 9949453
AdresseVon-Humboldt-Straße 106
52511 Geilenkirchen
Beratung§ 37 Abs. 3 SGB XI · häusliche Pflege