Hilfe zuhause ohne Pflegegrad, im ganzen Kreis Heinsberg.

Nach einer OP, nach dem Krankenhaus oder weil es gerade nicht allein geht: Wir kommen als Selbstzahler-Leistung oder als Haushaltshilfe auf ärztliche Verordnung. Im Kreis Heinsberg, ab der ersten Woche.

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Dafür ist diese Seite da
  • Sechs Wochen nach der Hüft-OP

    Waschen, Strümpfe, Treppe, Einkauf: vorübergehend geht es nicht allein. Wir kommen so lange, wie es nötig ist.

  • Der Antrag läuft noch

    Pflegegrad beantragt, Bescheid dauert. Wir starten trotzdem und stellen um, sobald die Kasse zahlt.

  • Ein Elternteil mit kleinen Kindern fällt aus

    Krankenhaus oder Krankheit, niemand führt den Haushalt. Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe, wenn der Arzt sie verordnet.

  • Sitz Geilenkirchen, 10 Kommunen
  • Zugelassen bei allen Kassen
  • Intensivpflege (§ 132l SGB V)
  • 24/7 für Versorgte

Was wir übernehmen und wie

Wer zahlt?

Als Selbstzahler zahlen Sie die Stunden, die Sie buchen, zum vorher genannten Preis. Haushaltshilfe nach § 38 SGB V zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung. Mit Pflegegrad gilt wieder: Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse, wir rechnen direkt ab.

Leistungen als Selbstzahler

Klarer Preis, bevor jemand kommt

Grundpflege, Hauswirtschaft, Begleitung zu Terminen, Betreuung: Sie buchen, was Sie brauchen, stundenweise. Den Preis nennen wir Ihnen vor dem ersten Einsatz schriftlich. Keine Mindestlaufzeit.

Haushaltshilfe

Auf Verordnung, bezahlt von der Krankenkasse

Fällt die Person aus, die den Haushalt führt, und kann niemand im Haushalt einspringen, kann der Arzt eine Haushaltshilfe verordnen (§ 38 SGB V). Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wir kümmern uns um Einkauf, Wäsche, Mahlzeiten, Kinder.

Pflegegrad beantragen

Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor

Meist steckt hinter „ohne Pflegegrad“ ein Antrag, der noch nicht gestellt ist. Wir sagen Ihnen offen, ob sich das lohnt, bereiten den Antrag vor und begleiten die Begutachtung. Sobald der Pflegegrad da ist, rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.

Drei Schritte, dann wissen Sie, wie es weitergeht.

Rückruf am nächsten Werktag bis 10 Uhr. Das erste Gespräch verpflichtet Sie zu nichts.

  1. Sie beschreiben, was fehlt

    Welche Hilfe, wie oft, ab wann. Telefonisch oder im Formular.

  2. Wir nennen den Weg und den Preis

    Selbstzahler, Verordnung oder Pflegegrad-Antrag. Schriftlich, vor dem ersten Einsatz.

  3. Der erste Einsatz

    Oft innerhalb weniger Tage. Ändert sich der Bedarf, passen wir an.

Nicole Jaber, Pflegedienstleitung bei IPA Pflegedienst
Nicole JaberPflegedienstleitung

Schätzt mit Ihnen ein, was wirklich gebraucht wird, und ob ein Pflegegrad sinnvoll ist.

Ein Name, der bleibt.

Sie sprechen von der ersten Anfrage an mit derselben Person. Sitz Geilenkirchen, wir fahren alle zehn Kommunen im Kreis Heinsberg an.

Orte mit eigener Seite sind verlinkt. Bei den anderen öffnet sich die Anfrage mit vorbelegtem Ort.

Kurz gefragt

Ihre Frage ist nicht dabei? Ein Anruf ist meistens der schnellste Weg.

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Was kostet eine Stunde als Selbstzahler?

Das hängt von der Leistung ab. Wir nennen Ihnen den Preis vor dem ersten Einsatz schriftlich, ohne Überraschungen.

Kann ich kurzfristig nach einer OP starten?

Ja. Rufen Sie am besten schon aus der Klinik an, dann planen wir den Start zum Entlasstag.

Wer bekommt eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Wer den Haushalt wegen Krankenhaus, OP oder schwerer Krankheit nicht führen kann und bei dem niemand im Haushalt einspringen kann, insbesondere mit Kindern. Der Arzt verordnet, die Kasse genehmigt.

Hilft ihr beim Pflegegrad-Antrag?

Ja. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und begleiten die Begutachtung. Bis dahin starten wir auf Wunsch als Selbstzahler.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Nein. Sie buchen, was Sie brauchen, und kündigen, wenn es nicht mehr nötig ist.

Erzählen Sie uns, was gerade los ist.

Drei kurze Schritte, Pflicht sind nur Name und Telefonnummer. Oder Sie rufen an.

IPA Pflegedienst · Von-Humboldt-Straße 106 · 52511 Geilenkirchen · für alle 10 Kommunen im Kreis Heinsberg
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